Lohn und Gehalt buchen, Buchungssatz, Buchhaltung

Sie lernen hier den Geschäftsfall und die Buchung zum Thema Lohn und Gehalt buchen bzw. den Buchungssatz kennen. Hierbei handelt es sich um ein Erfolgskonto, genauer ein Aufwandskonto in der Buchhaltung. Sie lernen hier die einfache Buchung der Löhne und Gehälter anhand von Grundbuch und Hauptbuch.

Lohn und Gehalt buchen, Geschäftsfall, Buchungssatz, Aufwandskonto,  einfache Buchung im Grundbuch und Hauptbuch der Buchhaltung.
Lohn und Gehalt buchen

Geschäftsfall zum Lohn und Gehalt buchen

Die Freund GmbH zahlt die Löhne und Gehälter für den Monat November 2xxx per Banküberweisung an Ihre Mitarbeiter aus. Die zu überweisende Lohnhöhe beträgt 120.000,00 €. Darüber hinaus sind für die Gehälter 65.000,00 € zu überweisen.

Kontenanalyse zu Gehälter und Löhne

Angesprochen sind die Konten Gehälter und Löhne. Beide Konten sind Aufwandskonten. Deshalb wirken sie sich auf das Eigenkapital aus. Weiterhin buchen wir auf das Konto Bank, da wir die Aufwendungen überweisen. Das Konto Bank ist ein Aktivkonto.

Die Aufwandskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital und mindern das Eigenkapital. Das Konto Eigenkapital selbst ist ein passives Bestandskonto. Somit finden die Minderungen vom Eigenkapital im Soll statt. Deswegen werden Aufwendungen generell im Soll gebucht.

Das Konto Bank wird gemindert ( Minderung ) und die Konten Löhne und Gehälter werden im Wert ebenfalls gemindert ( Minderung ), somit liegt hier in Bezug zum Eigenkapital eine Aktiv-Passiv-Minderung vor. Natürlich werden die Aufwandskonten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und danach als Gewinn oder Verlust dem Eigenkapital zugerechnet.

Mehr zu Ertragskonten lernen Sie im Beitrag: Erfolgskonten buchen, Aufwandskonten, Ertragskonten, GuV-Konto sowie Eigenkapital.

Lohn und Gehalt buchen mit Buchungssatz

Die Buchungssätze für die Überweisung der Löhne sowie Gehälter lautet folgendermaßen:

  • Löhne an Bank 120.000,00 Euro
  • Gehälter an Bank 65.000,00 Euro

Aus Gründen der Vereinfachung buchen wir alle Übungen mit einfachen Buchungssätzen, natürlich können Sie hier auch den zusammengesetzten Buchungssatz anwenden.

Journal oder Grundbuch

Im Journal oder Grundbuch verbucht sieht das dann wie folgt aus:

Lohn und Gehalt buchen im Journal, Grundbuch Beispiel Buchungssatz
Lohn und Gehalt buchen Buchungssatz

Löhne und Gehälter im Hauptbuch buchen

Der Buchungssatz muss nun noch in den Bestandskonten sowie den Aufwandskonten im Hauptbuch verbucht werden. Bei einer Buchhaltungssoftware passiert dies automatisch. Hier können Sie nochmals nachlesen, wie Sie auf Bestandskonten buchen!

Löhne, Gehälter buchen im Hauptbuch Beispiel Buchungssatz
Löhne, Gehälter buchen im Hauptbuch

Unterschied: Lohn und Gehalt

Beim Lohn und Gehalt buchen handelt es sich um jenes Entgelt, dass ein Unternehmen seinen Angestellten und Arbeitern als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung bezahlt.

Gehalt ein fest vereinbartes Entgelt

Das Gehalt ist ein fest vereinbartes monatliches Entgelt. Das Grundgehalt bleibt dabei immer gleich, unabhängig davon, wie viele Arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden und ob der Arbeitnehmer auf Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend war. Bei Überstunden gibt es je nach vertraglicher Vereinbarung entweder die Möglichkeit, diese zusätzlich zum Grundgehalt ausbezahlen zu lassen oder sie stattdessen auf einem Gleitzeitkonto gutzuschreiben. Dieses Vergütungsmodell kommt zumeist bei Angestellten zur Anwendung.

Lohn geht nach Stundenlohn und monatlichen Stunden

Arbeiter erhalten hingegen in den meisten Fällen einen Lohn. Die Höhe richtet sich dabei nach den Stunden, die im jeweiligen Monat tatsächlich geleistet wurden. Das hat zur Folge, dass der Lohn jeden Monat unterschiedlich hoch sein kann. Auch der Urlaub und die Feiertage haben in diesem Fall Einfluss auf die Höhe. Das Urlaubsentgelt richtet sich in diesem Fall nach dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Antritt des Urlaubs.

Die Unterscheidung, ob Gehalt oder Lohn ausbezahlt wird, hängt grundsätzlich nicht von der Einteilung nach Arbeiter und Angestellten ab, sondern wird im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt.

Weitere Infos

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema, wenn Sie diese interessieren: