Sie erfahren in diesem Beitrag mehr zur Buchführungspflicht aus der Thematik vom Handelsrecht bzw. Steuerrecht. Weiterhin zum Eintrag in das Handelsregister, die originäre und abgeleitete Pflicht zur Buchführung sowie die Gesetze AO, EstG und HGB.
Die Pflichten zur Aufzeichnung im Handelsrecht und Steuerrecht
Grundlegend hat jeder Unternehmer Aufzeichnungspflichten, in denen er seine Geschäftsvorfälle vorzunehmen hat. Hier wird insbesondere davon ausgegangen, dass Buchführungspflicht, die doppelte Buchführung meint. Unterteilt wird die Pflicht zur Buchführung nach zwei Aspekten bzw. rechtlichen Grundlagen, dem Handelsrecht und dem Steuerrecht.
Nach diesen steuerrechtlichen bzw. handelsrechtlichen Bestimmungen entscheidet sich, ob ein Unternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist. Darüber hinaus kann er auch dazu verpflichtet werden eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anzufertigen, welche eine vereinfachte Form der Buchführung ist. Hierbei ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn oder Verlust aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
Das Gewinnermittlungswahlrecht
Ein Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet Bücher zu führen und hat keine Möglichkeit frei zu wählen, es sei denn es obliegt ihm ein Wahlrecht in einzelnen Bereichen. Mehr zum Wahlrecht erfahren Sie unter dem externen Beitrag Gewinnermittlungswahlrecht.
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht bzw. das Handelsrecht
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht knüpft an die Kaufmannseigenschaft an (§ 1 Abs. 1 HGB). Demnach ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen, der ein sogenanntes Handelsgewerbe betreibt (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Was ist ein Handelsgewerbe?
Ein Handelsgewerbe wiederum ist jeder Gewerbebetrieb, es sei den, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
Was ist ein Gewerbebetrieb?
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht verweist hierbei auf den § 15 Abs. 2 EStG, welcher besagt, dass ein Gewerbebetrieb vorliegt, wenn folgende Tatsachen zutreffen:
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Keine Land- sowie Forstwirtschaft,
- keine freie Berufstätigkeit sowie keine andere Selbständigkeit
Was bedeutet Art und Umfang des Geschäftsbetriebs?
Liegt nun ein Gewerbebetrieb vor, so kann handelsrechtliche Pflicht zur Buchführung nach § 238 HGB eintreten, wenn Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, dies sind insbesondere folgende Tatbestände:
- Hoher Umsatz
- Hohe Mitarbeiterzahl
- Umfangreiches Warenangebot
- Vielfältige Geschäftskontakte
Die steuerrechtliche Buchführungspflicht
Die steuerrechtliche Buchführungspflicht unterscheidet nach abgeleiteter sowie originärer Pflicht zur Buchführung.
Die abgeleitete Pflicht ergibt sich aus der Abgabenordnung
So besagt § 140 AO (Abgabenordnung), dass, wer nach anderen Gesetzen bereits zur Buchführung pflichtig ist, auch nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet wird.
Auch die originäre Pflicht ergibt sich aus der Abgabenordnung
Die originäre Buchführungspflicht ergibt sich aus § 141 AO und legt bestimmte Grenzen fest, welche überschritten werden müssen, damit die Pflicht zur Buchführung nach dem Steuerrecht eintritt.
Die Grenzen von Umsatz und Gewinn bei der steuerrechtlichen Buchführungspflicht
Die Grenzen Stand (2022):
- Umsätze von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr
- Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr
- Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 € im Kalenderjahr
- Selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Fläche mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 €
Welche Gesetze sind maßgebend bei der Buchführungspflicht?
Grundlegend regeln diese Gesetze die Buchführungspflicht
- das Einkommenssteuergesetz (EStG)
- und das Handelsgesetzbuch (HGB)
- sowie die AO (Abgabenordnung).
Der Eintrag in das Handelsregister führt zur Buchführungspflicht
Darüber hinaus tritt auch noch Buchführungspflicht ein, wenn ein Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wird.
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