Die Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern kann unterschiedliche Ursachen haben. Sie lernen hier die Ursachen, den steuerrechtlichen sowie handelsrechtlichen Unterschied der Begrifflichkeiten Abschreibung und AfA Absetzung für Abnutzung kennen. Weiterhin, wie Sie die diese berechnen und buchen lernen.
Inhalt
Was ist die Abschreibung?
Die Abschreibung ist ein anteiliger Werteverzehr, also Aufwand, welcher den Gewinn eines Unternehmens schmälert. Grundsätzlich wird in die degressive sowie lineare Abschreibung unterschieden. Derzeit ist steuerrechtlich nur noch die lineare Methode über die Nutzungsdauer eines Anlagegutes möglich. Die Basis zur Berechnung der Abschreibung sind die Anschaffungskosten bzw. die Herstellkosten eines Anlagegutes. Somit gibt es folgende wirtschaftliche Güter die zum abnutzbaren Anlagevermögen gezählt werden:
- Geschäfts- und Firmenwerte
- Gebäude
- Maschinelle Anlagen
- Betriebsausstattung sowie Geschäftsausstattung
Was sind Anschaffungskosten?
Die Anschaffungskosten sind Aufwendungen, welche bezahlt wurden, um den Gegenstand anzuschaffen und den gleichen auch in einen Zustand der Betriebsbereitschaft zu versetzen. Das heißt, dass zu einer Maschine alle entstehenden Kosten zählen bis man mit der Maschine arbeitet. Wichtig dabei ist, dass die Aufwendungen dem Anlagegut nachweislich zugeordnet werden können.
Was sind Herstellungskosten?
Die Herstellungskosten sind definiert als Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, welche in Anspruch genommen wurden, um ein Anlagegut herzustellen bzw. zu erweitern sowie auch zu verbessern.
Was ist der Unterschied zwischen AfA und Abschreibung?
Die AfA Absetzung für Abnutzung ist ein steuerrechtlicher Begriff, während die Bezeichnung Abschreibung sich am Handelsrecht orientiert und sich auf die Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten bezieht. Die Abschreibung bezeichnet also diejenigen Kosten, welche auf ein Wirtschaftsjahr entfallen.
Welche Ursachen gibt es bei der Abschreibung?
Die Ursachen für die Abschreibung können unterschiedlicher Natur sein, so vor allem technischer und wirtschaftlicher Natur. Die technischen Ursachen sind meistens Verschleiß durch den Gebrauch des Anlagegutes oder einer eventuellen nicht Nutzung zum Beispiel Rostbildung. Auch können Werteverzehre entstehen durch Brand oder Unfall, dies bezeichnet man dann als Katastrophenverschleiß. Die wirtschaftlichen Ursachen sind meist begründet durch technologischen Fortschritt, dass heißt das zum Beispiel eine Maschine veraltet ist, bevor sie tatsächlich vollständig abgeschrieben wäre. Aber auch ein drastischer Verfall des Wertes von Anlagegütern oder eine Verschiebung des Bedarfs kann abgeschrieben werden.
Welche Abschreibungsmethoden gibt es?
Grundsätzlich werden die lineare, die degressive sowie die Leistungsabschreibung unterschieden. Hier finden Sie kurz die unterschiedlichen Merkmale dieser Methoden.
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist gekennzeichnet durch einen gleichmäßigen Gebrauch eines Anlagegutes und auch diejenige, welche steuerrechtlich zugelassen ist. So werden die Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten über die vorgegebene Nutzungsdauer abgeschrieben.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist gekennzeichnet durch einen Prozentsatz, welcher jährlich abgeschrieben wird. So werden zum Beispiel 20 % von den Anschaffungskosten abgeschrieben. Der Restbuchwert der damit entsteht, wird im nächsten Jahr wiederum mit 20 % abgeschrieben und so weiter. Der Vorteil dieser Variante war, dass der abgeschriebene Betrag in den ersten Jahren deutlich höher war als bei der linearen Abschreibungsmethode, somit die Aufwendungen schneller wieder in das Unternehmen zurückfließen konnten. Gleichzeitig wurde der Gewinn stärker beeinflusst. Mehr über die degressive Abschreibung erfahren.
Leistungsabhängige Abschreibung
Die leistungsabhängige Abschreibung bezieht sich auf den tatsächlichen Gebrauch eines Anlagegutes. So kann ein LKW beispielsweise 400.000 km gefahren werden, bevor er tatsächlich verbraucht ist. Die jährliche Abschreibung würde man dann anhand der gefahrenen Jahreskilometer wertmäßig berechnen.
Einige weitere Methoden kennen lernen
Es gibt weitere Methoden zum abschreiben, so zum Beispiel die:
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter oder GWG?
Grundsätzlich sind Wirtschaftsgüter, welche erworben wurden zu aktivieren und mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch gibt es sogenannte GWG, also geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese durften bis Ende 2017 einen Wert bis zu 410,00 Euro haben. So konnten diese direkt innerhalb eines Wirtschaftsjahres abgeschrieben werden und nicht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, so der § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. Seit dem Jahr 2018 ist es sogar möglich Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 Euro innerhalb eines Wirtschaftsjahres abzuschreiben.
Wichtige Merkmale zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250,00 Euro können ohne Aufzeichnungspflicht abgeschrieben und man macht diese somit direkt als Betriebsausgabe geltend. Bei der Abschreibung über Sammelposten gilt auch die Grenze von 250,00 Euro. Der obere Grenzwert beträgt 1000,00 Euro. Die Wirtschaftsgüter werden dann über 5 Jahre hinweg abgeschrieben. Weitere Informationen zum GWG finden Sie hier.
Wo finde ich eine AfA Tabelle?
Das Bundesfinanzministerium besitzt eine AfA Tabelle für allgemeine wirtschaftliche Anlagegüter, welche die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Anlagegutes vorschreibt. Die AfA Tabellen nach Wirtschaftszweigen finden Sie hier.
Lineare Abschreibung berechnen
In folgendem Beispiel lernen Sie die lineare Abschreibung zu berechnen.
Geschäftsfall zur Abschreibung
Geschäftsfall: Ein PKW kostet in seiner Anschaffung 24.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Berechnen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag sowie den Abschreibungssatz.
Formel zur Berechnung vom Abschreibungsbetrag
Sie finden hier die Formel für den Abschreibungsbetrag:
- Anschaffungskosten oder Herstellungskosten geteilt durch Nutzungsdauer
Beispiel für den Abschreibungsbetrag zu berechnen
Das Beispiel für den Abschreibungsbetrag:
In diesem Beispiel sind die Anschaffungskosten in Höhe von 24000,00 Euro durch die Nutzungsdauer von 6 Jahren geteilt. So beträgt der jährliche Abschreibungsbetrag 4000,00 Euro.
Formel, um den Abschreibungssatz zu berechnen
Sie finden hier die Formel für den Abschreibungssatz, die folgendermaßen lautet:
- 100 Prozent / Nutzungsdauer
Beispiel und die Formel zur Berechnung vom Abschreibungssatz
Sie finden hier ein Beispiel für den Abschreibungssatz:
In diesem Beispiel werden die Anschaffungskosten gleich 100 Prozent gesetzt und durch die Nutzungsdauer von 6 Jahren geteilt. So beträgt der jährliche Abschreibungssatz 16,67 Prozent.
Beachten Sie die monatsgenaue Berechnung!
Die lineare Abschreibung oder AfA muss monatsgenau berechnet werden, dabei wird auf die vollen Monate aufgerundet. Sollte das Anlagegut aus dem Unternehmen ausscheiden, so werden die Monate abgerundet, um wieder den richtigen Ausgleich zu schaffen.
Wie kann ich die Abschreibung buchen?
Da es sich bei der Abschreibung um eine Aufwendung für das Unternehmen handelt, werden diese auf Aufwandskonten gebucht. Wie Sie auf Erfolgskonten buchen lernen Sie in gleichnamigen Beitrag. Die typischen Konten sind:
- Das Konto Abschreibungen auf Sachanlagen, Abschreibungen auf Gebäude sowie Abschreibungen auf Kfz.
Die zu verwendenden Gegenkonten bei der Buchung der Abschreibungen sind die jeweiligen Bestandskonten, auf denen abgeschrieben wird.
Beispiel, um die Abschreibung zu buchen
Ein PKW mit einem Anschaffungswert von 24000,00 Euro wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 4000,00 Euro.
Buchungssatz zum Buchen der Abschreibung
Der Buchungssatz zu obigen Beispiel lautet:
- Abschreibung auf Kfz an PKW 4000,00 €
Dadurch wird der Wert auf dem Konto PKW im Haben um 4000,00 gemindert. Die Abnutzung wird im Soll auf dem Konto Abschreibung auf Kfz erfasst.
Buchungssatz für das Gewinn- und Verlustkonto bei der AfA
Das Konto Abschreibungen auf Kfz wird am Jahresende auf dem Konto GuVK Gewinn- und Verlustkonto als Aufwendung erfasst. Der Buchungssatz für das Abschließen des Abschreibungskontos ist:
- Gewinn- und Verlustkonto an Abschreibungen auf Kfz
Natürlich gibt es noch viele weitere Sonderfälle, diese werden später noch behandelt werden.
Mehr zum Thema Buchhaltung lernen können Sie hier.